Steuern sparen

Holen Sie sich bis zu 1200 Euro im Jahr vom Finanzamt zurück. Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B. Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind: Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden Ein Nachweis durch einen Beleg der Bank oder durch einen Kontoauszug ist unbedingt erforderlich
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